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Bestellerprinzip, Was ist das? Was hat sich geändert? Inwiefern, betrifft es mich?

Das sind doch in letzter Zeit die Fragen die sich Immobilienbesitzer, Vermieter aber auch Mieter fragen.

 

2015 hat die Politik hier in den Immobilienmarkt eingegriffen damit Wohnungssuchende entlastet werden sofern Sie keinen Makler zur Such beauftragen. Denn bisher war dies im Markt klar geregelt - Beim Abschluss eines Mietvertrages hat der Mieter die Maklergebühr in den allermeisten Fällen zu tragen. Üblicherweise war dies zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Durch die gesetzliche Neuregelung zur Mietpreisbremse ist dies abgeschafft worden: Die Bundesregierung will Mieter von der Maklergebühr entlasten und führt das so genannte Bestellerprinzip ein.

Neuregelung:

Bei der Vermittlung von Mietverträgen gilt jetzt folgende Beschluss: 

Wer den Makler bestellt, bezahlt auch dessen Provision.

Dadurch ändert sich in der Praxis die Bezahlung von der Maklergebühr vom Mieter zum Vermieter. Denn normalerweise beauftragt dieser aus Zeit und Aufwandsgründen einen Makler damit seine Wohnung für Ihn zu vermarkten und vorzuführen.

Es darf keine Weiterverrechnung der Provision vom Vermieter an den Mieter geben, dies wurde vom Gesetzgeber ausgeschlossen.

Wenn jedoch ein Mieter einen Makler ausdrücklich damit beauftragt für Ihn eine Wohnung zu suchen, muss jedoch auch nach der Neuregelung der Mieter die Makler Courtage bezahlen.

Die Bauftragung von Maklern lohnt sich für Vermieter.

Es stellt sich die Frage für Vermieter ob man überhaupt einen Makler noch beauftragen soll, wenn man die Provision aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

Vermietung in Eigenregie spart zwar Kosten, bringt jedoch einen nicht zu unterschätzenden Aufwand mit sich:

  • Inserate erstellen, buchen und die Kosten übernehmen
  • Besichtigungstermine kosten ebenfalls Zeit
  • Evaluierung der potenziellen Mietern
  • Schufauskunft einholen

Man sollte daher als Vermiter nicht nur auf die Höhe der Maklergebühr achten, sondern auch den tatsächlihcne Wert der Leistung abschätzen. Insbesonders bei Objekten die nicht in der Nähe des Wohnortes liegen, oder bei denen mit vielen Besichtigungen zu rechnen ist. In diesen Fällen ist es für den Vermieter ratsam, hier einen Makler zu beauftragen.

Fazit: Was bedeutet das Bestellerprinzip für den Mieter?

  • Wenn Sie auf ein Inserat welches von einem Makler aufgegeben wurde sich für eine Wohnung entscheiden und einen Mietvertrag abschliessen, so ist vom Vermieter die Maklercourtage zu tragen.
  • Maklergebühren dürfen vom Vermieter nicht auf den Mieter umgelegt oder weiterverrechnet werden.
  • Explizite Suchaufträge an einen Makler für eine Mietwohnung bzw Miethaus müssen weiterhin vom Mieter bezahlt werden.

Fazit: Was bedeutet das Bestellerprinzip für Vermieter?

  • Bauftragen Sie einen Makler für die Vermietung ihres Objektes, so muss der Vermieter die Kosten dafür selbst tragen.
  • Trotz Neuregelung zahlt sich der Dienst des Maklers aus, er kann die Inserate sowie die Besichtigungen übernehmen, sowie mitunter eine Vorauswahl der Mietinteressenten durchführen.
Sonntag, 19 März 2017 11:17