Energieausweis nach EnEV 2014 - Kostenlos bei Verkauf oder vermietung dabei!

Seit Januar 2014 hat die Bundesregierung das Energiesparrecht den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinien 2010 und den Zielen der Energiewende angepasst. Nun müssen Vermieter und Verkäufer grundsätzlich dem Interessenten einen Energieausweis gemäss der Energiesparverordnung EnEV 2014 bereitstellen.
Infolgedessen müssen Immoblienanzeigen folgende Informationen enthalten:

  • Art des Energiesausweises:
    - Energiebedarfsausweis
    - Energieverbrauchsausweis
  • Wert des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs
  • Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse

Bei Nichtwohngebäude ist der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch für Wärme und Strom jeweils getrennt aufzuführen.