Energieausweis nach EnEV 2014 - Kostenlos bei Verkauf oder vermietung dabei!
Seit Januar 2014 hat die Bundesregierung das Energiesparrecht den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinien 2010 und den Zielen der Energiewende angepasst. Nun müssen Vermieter und Verkäufer grundsätzlich dem Interessenten einen Energieausweis gemäss der Energiesparverordnung EnEV 2014 bereitstellen.
Infolgedessen müssen Immoblienanzeigen folgende Informationen enthalten:
- Art des Energiesausweises:
- Energiebedarfsausweis
- Energieverbrauchsausweis - Wert des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs
- Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr
- bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse
Bei Nichtwohngebäude ist der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch für Wärme und Strom jeweils getrennt aufzuführen.